Schulterschluss gegen Öffnungsklausel

  • Pressemitteilung der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA), 09.12.2010
Pressemitteilung vom: 09.12.2010 von der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) aus Köln

Kurzfassung: Berlin, 09. Dezember 2010 – Patientenvertreter, Ärzte- und Zahnärzteschaft lehnen die von der Privaten Krankenversicherung geforderte so genannte Öffnungsklausel ab. Auf der gemeinsamen Pressekonferenz kündigten heute Bundeszahnärztekammer ...

[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 09.12.2010] Schulterschluss gegen Öffnungsklausel

Patienten, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam gegen "Discountklausel"


Berlin, 09. Dezember 2010 – Patientenvertreter, Ärzte- und Zahnärzteschaft lehnen die von der Privaten Krankenversicherung geforderte so genannte Öffnungsklausel ab. Auf der gemeinsamen Pressekonferenz kündigten heute Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Bundesärztekammer (BÄK) und die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. (DGVP) Widerstand gegen eine solche Klausel an, die zu Billigmedizin auf Kosten der Patienten führen würde. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, Dr. Theodor Windhorst, BÄK-Vorstandsmitglied sowie Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus forderten die Bundesregierung auf, sich eindeutig und glaubwürdig gegen die Öffnungsklausel als "ernsthafte Gefährdung der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland" auszusprechen.

Mit der so genannten Öffnungsklausel sollen (zahn-)ärztliche Leistungen außerhalb der staatlich geregelten Gebührenordnungen auf Grundlage von Separatverträgen zwischen Privatversicherern und Ärzten abgerechnet werden. Die Private Krankenversicherung (PKV) will die Öffnungsklausel im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ) durchsetzen, um ein wirksames Mittel zur Patientensteuerung in den Händen zu halten. Insbesondere will sie so ihre Gewinnmargen erhöhen. Die für die PKV elementaren Zukunftsfragen werden nicht thematisiert. Dazu zählen die vollständige Portabilität von Altersrückstellungen oder eine höhere Effizienz der Krankenversicherungsunternehmen, etwa durch Vermeidung exorbitant hoher Maklerprovisionen, kritisieren Patienten und Ärzte.
Um von ihren selbstverschuldeten Problemen abzulenken, treten die privaten Krankenversicherungen stattdessen mit irreführenden Parolen wie "echten Wettbewerb schaffen" für die Öffnungsklausel ein.

"De facto wäre aber genau das Gegenteil der Fall", so BZÄK-Präsident Dr. Engel, "die Umsetzung einer Öffnungsklausel, die letztendlich nichts anderes als eine `Discountklausel´ sei, führe in der Realität zu einem ruinösem Preiswettbewerb zwischen den Medizinern, zu weniger Behandlungsqualität durch Kostendruck und einseitiger Abhängigkeit der vertraglich gebundenen Ärzte von der PKV." "Die freie Arztwahl der Patienten und die Therapiefreiheit der Ärzte würden sukzessive dem Preisdiktat und den einseitigen Sparvorgaben der PKV zum Opfer fallen", ergänzte DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus.

Ärztliche Gebührenordnungen sind vom deutschen Verordnungsgeber ganz bewusst installierte Absicherungen gegen Missbrauch von Marktmacht und für mehr Patientenschutz. "Die Öffnungsklausel aber hebelt diese Schutzfunktion der Gebührenordnungen aus. `Discountklausel´ statt `Öffnungsklausel´ wäre somit der treffendere Begriff für diese gesundheitspolitische Geisterfahrt der PKV, mit der sie viele Patientinnen und Patienten von einer flächendeckenden ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung auf hohem Niveau ausschließen würde", so BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Windhorst. Gemeinsam müsse sachlich geprüft werden, wie durch Alternativlösungen freier Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungsunternehmen und Patientenrechte mit einer kostenbewussten und effizienten medizinischen Versorgung in Übereinstimmung gebracht werden können.

"Das Modell Öffnungsklausel wird längst nicht von allen Versicherungen getragen", ergänzte Prof. Thomas Schlegel, Rechtsanwalt für Medizinrecht. "Es vergrößert nur die Marktmacht der großen Versicherungen, weil diese darüber Vorteile erlangen können und somit der Wettbewerb auf Seiten der PKVen verzerrt wird", so Schlegel weiter.

Die Vertreter der deutschen Ärzteschaft und Zahnärzteschaft erklärten, dass sie die Umsetzung einer Öffnungsklausel im Rahmen der Gebührenordnungsnovellen nicht akzeptieren werden. BÄK und BZÄK seien bereit, die drohende "Discountklausel" mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern.


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Bundesärztekammer
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Telefon: 030-400456700, Fax: 030 – 400 456 707, E-Mail: presse@baek.de

Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V.
Wolfram-Arnim Candidus
Präsident
Telefon: 06247-904 499 7, Fax: 06247 – 904 499 9, E-Mail: info@dgvp.de

Über Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA):
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen.
Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.
Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.

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