[Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH - 31.01.2013] Streupflicht im Winter an Feiertagen eingeschränkt
Hauseigentümer und Besitzer von Privatgrundstücken müssen in den kalten Wintermonaten dafür sorgen, dass Gehwege zwischen 07.00 und 20.00 Uhr von Eis und Schnee befreit sind. Kommen sie ihrer Streu- und Räumpflicht nicht nach, können Passanten beispielsweise nach einem Sturz Haftungsansprüche geltend machen. An Sonn- und Feiertagen gilt diese allerdings erst ab 09.00 Uhr morgens (AZ VI ZR 138/11).
Berufstätige müssen für Ersatz sorgen
Können Eigentümer ihrer täglichen Räum- und Streupflicht aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder auch Urlaubsaufenthalten in den Wintermonaten nicht nachkommen, sind sie verpflichtet, eine Vertretung organisieren (AZ 26 U 44/94).
Grenzen des Winterdienstes
Wurde nach einem nächtlichen Schneefall geräumt und schneit es während des Tages kontinuierlich weiter, können zwischenzeitliche Schneepausen nicht verhindert werden. Grundsätzlich reicht es aus, wenn mittags nachgeräumt wird (AZ 2 O 102/04).
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Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH
Seit 1998 steht die Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH ihren Kunden als kompetenter Ansprechpartner in Immobilienfragen im Leverkusener Immobilienmarkt zur Verfügung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie Transparenz vom ersten Kontakt bis hin zu einer professionellen Nachbetreuung ist für das Unternehmen selbstverständlich.
Der Wirkungskreis erstreckt sich auf den gesamten Großraum Leverkusen mit Leichlingen, Langenfeld, Solingen und dem Bergischen Land. Darüber hinaus ist Juber & Schlinghoff Immobilien durch die Mitgliedschaft in diversen Verbänden wie der Westdeutschen und der Leverkusener Immobilienbörse in der Lage, Gebiete wie Dhünnwald, Stammheim, Mühlheim sowie die linksrheinischen Gebiete bis nach Dormagen abzudecken.