[DIE LINKE - 08.12.2015] Verfahrenseröffnung ist gute Nachricht
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD eröffnet. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, Matthias Höhn:
Voraussichtlich am 1. März 2016 wird das Bundesverfassungsgericht mit der Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen NPD beginnen. Dies ist eine gute Nachricht und es wurde auch langsam Zeit. Das Verbotsverfahren ist ein deutliches Stopp-Zeichen für die Feinde der Demokratie, für gewalttätige, offen rassistische Organisationen.
Allerdings wäre bei einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens und damit dem Verbot der NPD der braune Dreck in den Köpfen nicht automatisch mit verboten. Parallel gilt es daher, noch weit mehr zu tun, da sind sich Politiker, Juristen und Experten einig. Gerade in diesem Jahr hat sich in der Flüchtlingsfrage gezeigt, wie weit in die Mitte der Gesellschaft hinein rechtes und rechtsextremes Gedankengut reicht, wie unverhohlen offen rassistische, menschenverachtende Parolen im Netz und auf den Straßen vertreten werden.
Zum außergerichtlichen Kampf gegen den Rechtsextremismus gehört auch ein Wandel im gesellschaftlichen Klima. Dazu gehören Aufklärung in der Bildung und Schule - diese müssen aktuell qualitativ den Erfordernissen angepasst werden. Dazu gehören Begegnungen mit Menschen aus anderen Ländern aber auch Begegnungen mit anderen Lebensweisen.
Zwingend nötig ist die Unterstützung des zivilgesellschaftlichen Widerstandes, eine Kriminalisierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten ist nicht hinnehmbar. Die Finanzierung von Projekten gegen Rechts muss mindestens gesichert, wenn nicht aufgestockt werden.
Andersherum muss die öffentliche Finanzierung der NPD und anderer rechtsextremer Organisationen beendet werden.
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