[Ambassador Europe Ltd - 20.04.2014] Autofahren gehört zu den Tätigkeiten die anerkanntermaßen fehlerbehaftet sind. Wer fährt macht Fehler, wer viel fährt macht unter Umständen viele Fehler. Dazu gehören auch Selbständige und Angestellte die beruflich viel unterwegs sind. Ein Fahrverbot, hervorgerufen durch ein volles Punktekonto oder andere Umstände, kann da mitunter existentielle Probleme hervorrufen. Wenn zur Wiedererlangung des Führerscheines noch eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) bestanden werden muss, kann man im Falle des Versagens endgültig auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Was das für die berufliche Existenz bedeutet, kann man sich leicht ausmalen.
Schon seit langem gab es die Möglichkeit, einen Führerschein in anderen EU Ländern, vorzugsweise in England, zu erwerben. Allerdings mit dem Nachteil, dass er von deutschen Behörden in der Regel nicht anerkannt wurde. Das hat sich seit dem 19.1.2013 geändert. Seit diesem Datum ist die 3. EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft die besagt, dass der EU-Führerschein in jedem EU-Mitgliedstaat neu beantragt werden kann und dann in allen anderen Ländern gültig anzuerkennen ist. Das ist natürlich für alle interessant, die Ihren Führerschein dauerhaft verloren haben und/oder in der MPU versagt haben. Denn ein Land, das keine MPU kennt wie England, kann auch keine Führerscheine mit MPU ausstellen. Diese müssen dank der neuen Regelung trotzdem in Deutschland anerkannt werden.
Einen guten Ruf bei der Abwicklung dieses Verfahrens hat sich der Dienstleister Ambassador-Europe erworben weil er die gesamte Organisation von Anfang bis Ende übernimmt. Da für den
EU-Führerschein von Amabassador-Eurpe alle Fachanwälte gestellt werden, sind weder Sprachkenntnisse nötig noch das persönliche Erscheinen. Für die Abwicklung des Verfahrens, das im Übrigen ohne jede Prüfung abläuft, müssen etwa drei Monate eingeplant werden. Danach besitzt man wieder eine in der EU gültige Fahrerlaubnis. Ab sofort werden auch Autofahren gehört zu den Tätigkeiten die anerkanntermaßen fehlerbehaftet sind. Wer fährt macht Fehler, wer viel fährt macht unter Umständen viele Fehler. Dazu gehören auch Selbständige und Angestellte die beruflich viel unterwegs sind. Ein Fahrverbot, hervorgerufen durch ein volles Punktekonto oder andere Umstände, kann da mitunter existentielle Probleme hervorrufen. Wenn zur Wiedererlangung des Führerscheines noch eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) bestanden werden muss, kann man im Falle des Versagens endgültig auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Was das für die berufliche Existenz bedeutet, kann man sich leicht ausmalen.
Schon seit langem gab es die Möglichkeit, einen Führerschein in anderen EU Ländern, vorzugsweise in England, zu erwerben. Allerdings mit dem Nachteil, dass er von deutschen Behörden in der Regel nicht anerkannt wurde. Das hat sich seit dem 19.1.2013 geändert. Seit diesem Datum ist die 3. EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft die besagt, dass der EU-Führerschein in jedem EU-Mitgliedstaat neu beantragt werden kann und dann in allen anderen Ländern gültig anzuerkennen ist. Das ist natürlich für alle interessant, die Ihren Führerschein dauerhaft verloren haben und/oder in der MPU versagt haben. Denn ein Land, das keine MPU kennt wie England, kann auch keine Führerscheine mit MPU ausstellen. Diese müssen dank der neuen Regelung trotzdem in Deutschland anerkannt werden.
Einen guten Ruf bei der Abwicklung dieses Verfahrens hat sich der Dienstleister Ambassador-Europe erworben weil er die gesamte Organisation von Anfang bis Ende übernimmt. Da Ambassador-Europe alle Fachanwälte stellt, sind weder Sprachkenntnisse nötig noch das persönliche Erscheinen. Für die Abwicklung des Verfahrens, das im Übrigen ohne jede Prüfung abläuft, müssen etwa drei Monate eingeplant werden. Danach besitzt man wieder eine in der EU gültige Fahrerlaubnis.
Ab sofort werden auch die Klassen C und CE angeboten mit Untersuchung bei einem deutschen Arzt in London.
Ambassador Europe Ltd
Ambassador-Europe bietet:
Hilfe bei der Beantragung einer Bank-, Inkasso- oder Glücksspiellizenz in und von England aus.
Hilfe bei der Vermittlung und Gründung von LTDs und Treuhandgesellschaften in und von England aus.
Hilfe bei der Beantragung eines englischen EU Führerscheins in und von England aus.
Hilfe bei der Einrichtung eines 2. Wohnsitzes in der EU / UK.
Hilfe bei der Abwicklung von Insolvenzen (privat u. Unternehmen)