Die Erlangung eines Fachanwaltstitels mit Bezug auf das Fachgebiet Strafrecht und IT-Recht

Der Titel Fachanwalt kann einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden. Derzeit gibt es 20 verschiedene Bereiche, in denen die dafür zuständige Rechtsanwaltskammer einen solchen Titel nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verleihen kann. Ca. 50.000
Kurzfassung: Fachanwälte stehen ihren Klienten bei themenspezifischen Fragen beratend zur Seite und können auf ihrem Rechtsgebiet theoretische und praktische Erfahrungen nachweisen. Aber wie kann ein Fachanwaltstitel erlangt werden und welche Voraussetzungen müssen im Vorfeld erfüllt werden? Mit welcher Ausbildungsdauer muss ich rechnen, bis ich meinen Fachanwaltstitel erlangt habe?
Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Erlangung eines Fachanwaltstitels mit Bezug auf das Fachgebiet Strafrecht und IT-Recht beschrieben. Außerdem wird der Rechtsanwalt Herr Matthias Kiunka in einem Interview genauer auf die einzelnen Ausbildungsschritte eingehen.
Die Erlangung eines Fachanwaltstitels mit Bezug auf das Fachgebiet Strafrecht und IT-Recht Fachanwalt für Strafrecht in Bielefeld
[Rechtsanwaltskanzlei Rudolph - 30.03.2015] Nachzuweisende Kenntnisse
Für einen Fachanwaltstitel im Fachgebiet Strafrecht sind Kenntnisse in drei verschiedenen Gebieten nachzuweisen. Das erste Gebiet umfasst die Methodik und das Recht der Strafverteidigung sowie Kenntnisse von Grundzügen der maßgeblichen Hilfswissenschaften. Der zweite Bereich bezieht sich auf Kenntnisse im materiellen Strafrecht, einbegriffen Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts-, und Steuerstrafrecht. Der letzte Bereich bezieht sich auf das Strafverfahrensrecht einschließlich das Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie das Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht. Für den Fachbereich Informationstechnologierecht sind Kenntnisse aus insgesamt 9 Bereichen nachzuweisen. Dazu zählen unter anderem die Bereiche Vertragsrecht der Informationstechnologien, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien und das Recht des Datenschutzes sowie der Sicherheit der Informationstechnologien.
Nachzuweisende Fälle
Für den Fachbereich Strafrecht sind insgesamt 60 Fälle sowie 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht nachzuweisen. Für den Fachbereich Informationstechnologierecht, kurz IT-Recht, bedarf es 50 nachgewiesener Fälle, von denen 10 Fälle rechtsförmliche Verfahren wie beispielsweise Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungs- oder Scheidungsverfahren sein müssen.
Kanzlei Rudolph
Die Kanzlei Rudolph wurde im Jahr 1994 gegründet und befindet sich direkt neben dem Gerichtszentrum in Minden. Für die Kanzlei sind drei Rechtsanwälte aus verschiedenen Rechtsgebieten tätig, die sich in ihrem Bereich durch hohe Fachkenntnisse und einem deutlichen Maß an Qualität auszeichnen. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei umfassen unter anderem Verkehrsunfallrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, sowie Strafrecht und IT-Recht. Auf allen Fachgebieten erfolgt eine umfassende Beratung und Betreuung durch den Anwalt.
Interview mit Herrn Kiunka von der Kanzlei Rudolph

WuP: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Berufslaufbahn Anwalt einschlagen zu können?
Kiunka: Die erste Voraussetzung ist das Abitur. Der Numerus Clausus für die Zulassung zu einem Studienplatz hängt von der Universität ab und ist somit unterschiedlich.
WuP: Wie lange dauert in der Regel die Studien- und Ausbildungszeit eines Anwaltes? Welche Stationen durchläuft der Student?
Kiunka: Das Staatsexamen ist unterteilt in das erste und das zweite Staatsexamen. Bei dem ersten Staatsexamen hat der Student grundsätzlich nur zwei Versuche, fällt er also einmal durch, hat er nur einen weiteren Versuch. Meldet sich der Student bis zum 8. Semester für das Staatsexamen an, gibt es die Möglichkeit eines sog. Freischusses, also eines Freiversuches. In diesem Fall hat der Student insgesamt drei Versuche. Die Dauer des Staatsexamens beträgt etwa ein Jahr. Bis zum Ende des ersten Staatsexamens werden insgesamt etwa 5 Jahre benötigt. Anschließend folgen zwei Jahre Referendariatszeit. Der Student befindet sich dann nicht mehr in der universitären Ausbildung, sondern ist einem Landgericht zugeteilt. Zunächst durchläuft der Referendar einen Orientierungskurs und wird anschließend einem Zivilrichtl zugeteilt. Daraufhin erfolgt die Zuteilung zu einem Staatsanwalt und schließlich zu einer Verwaltung. Als letztes schließt sich eine Anwaltsstation an. Die Referendariatszeit beträgt in etwa zwei Jahre, woraufhin das zweite Staatsexamen folgt.
WuP: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Fachanwaltstitel erlangen zu können?
Kiunka: Für jeden Fachanwaltstitel muss zunächst die theoretische Voraussetzung in Form eines Kurses bei einer zugelassenen Gesellschaft erfüllt werden. Dieser beinhaltet 120 Zeitstunden für den Bereich des jeweiligen Fachanwaltes. Anschließend gibt es drei Klausuren über jeweils 5 Stunden, die bestanden werden müssen. Außerdem muss ein praktischer Nachweis über die Bearbeitung verschiedener Fälle dargelegt werden, der von der Rechtsanwaltskammer geprüft wird.
Die praktischen Fälle dürfen nur innerhalb der letzten drei Jahre abgehandelt worden sein und sind je nach Bereich unterschiedlich. Für das Gebiet Strafrecht muss der Anwalt mindesten 60 strafrechtliche Fälle vorweisen. Außerdem muss er zwingend an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder dem Landgericht als Verteidiger oder Nebenkläger teilgenommen haben, sowie das jeweilige Mandat eigenständig bearbeitet haben.
WuP: Wie erlange ich einen Titel im Fach Strafrecht und IT-Recht? Gibt es Unterschiede zu anderen Bereichen?
Kiunka: Im IT-Recht gibt es 9 verschiedene Teilbereiche. Ein Teilbereich ist das Vertragsrecht im Bereich des IT-Rechts, also die Gestaltung von IT-Verträgen oder die Ausarbeitung von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Übrigen zählt der E-Commerce, also der elektronische Geschäftsverkehr oder der elektronische Handelsverkehr, sowie das Internetstrafrecht oder Domainrecht zu den weiteren Teilbereichen. Für den Fachanwaltstitel müssen insgesamt 50 Fälle nachgewiesen werden und mindestens zehn dieser nachgewiesenen Fälle müssen in den letzten drei Jahren vor Gericht stattgefunden haben.
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