Fallstricke bei der Hausübergabe vermeiden

König Immobilien über den Service nach dem Vertragsabschluss
Kurzfassung: Wenn beide Parteien den Immobilienkaufvertrag unterzeichnet haben, ist der Verkauf abgeschlossen. Doch die Tätigkeit endet damit für die Makler von König Immobilien noch nicht, da diese ihren Kunden auch bei der Objektübergabe mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Immobilienexperten geben hier nützliche Hinweise, welche Regeln es zu beachten gilt, um mögliche Fehler zu vermeiden.
[König Immobilien GmbH - 05.01.2017] Wenn beide Parteien den Immobilienkaufvertrag unterzeichnet haben, ist der Verkauf abgeschlossen. Doch die Tätigkeit endet damit für die Makler von König Immobilien noch nicht, da diese ihren Kunden auch bei der Objektübergabe mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Immobilienexperten geben hier nützliche Hinweise, welche Regeln es zu beachten gilt, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Rechtlich ist ein Verkauf mit der Unterzeichnung beim Notar abgeschlossen. Doch darauf folgt die Objektübergabe. "Um Missverständnissen und Streitigkeiten vorzubeugen, klären und veranlassen wir im Vorfeld für unsere Kunden alles Nötige und sind bei der Übergabe dabei", erklärt Björn König, Geschäftsführer der König Immobilien GmbH aus Homberg. "Uns ist es wichtig, dass unsere Kunden gern an uns zurückdenken und uns bei Bedarf erneut beauftragen. Denn wir betrachten uns als langfristige Partner für alle Immobilienangelegenheiten."

Wichtig bei einer Hausübergabe ist es, ein detailliertes Protokoll zu führen. Denn nur so sind beide Seiten rechtlich abgesichert, wenn es später zu Ungereimtheiten kommen sollte. Die Schlüssel müssen ordnungsgemäß übergeben und alle wichtigen Dokumente ausgehändigt werden. Dies betrifft beispielsweise Bauzeichnungen und -beschreibungen, statische Berechnungen, Handwerkerrechnungen, Unterlagen zur Heizungsanlage und anderen Großgeräten sowie den notwendigen Energieausweis.

Außerdem gilt es, alle Zählerstände, wie für Gas, Wasser und Strom, abzulesen und entsprechend zu dokumentieren. "Wir raten unseren Kunden, das Protokoll in mehrfacher Ausfertigung zu erstellen, damit auch die Versorgerunternehmen eines davon erhalten und keine Unstimmigkeiten zu ausstehenden Beträgen entstehen können", so Björn König.

Die Immobilienmakler von König Immobilien dokumentieren bei der Übergabe außerdem den Zustand der Immobilie und sorgen damit für ein einwandfreies Protokoll. In der Regel wird bereits im Kaufvertrag festgehalten, wie das Haus zu übergeben ist. Meist soll das Objekt frei von Möblierung und sonstigen Gegenständen sein und besenrein überlassen werden.

"Für uns ist es besonders schön nach einer erfolgreichen Hausübergabe in die glücklichen Gesichter beider Parteien zu blicken", sagt Björn König. "Da lohnen sich dann rückblickend alle Tätigkeiten wie die Immobilienbewertung, die Vermarktung und das Verkaufsmanagement ganz besonders."

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1991 in Homberg gegründet, ist die König Immobilien GmbH mit drei Filialen auf den Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Bestands- und Neubauimmobilien in Nordhessen spezialisiert. Zum professionellen Komplettservice für Käufer, Verkäufer und Vermieter mit allen damit verbundenen Dienstleistungen gehören zudem die Erstellung von Energieausweisen sowie die umfassende, bankenneutrale Finanzierungsberatung. Auch die Verwaltung von Wohn- und Sondereigentum gehört zum umfangreichen Leistungsportfolio, und König Immobilien zählt hier zu den führenden nordhessischen Anbietern. Darüber hinaus ist die König Immobilien GmbH im Rahmen ihrer Kooperation mit der Tochterfirma BK Wohnungsbaugesellschaft mbH auch kompetenter und zuverlässiger Partner für den Bau von Wohnimmobilien in Massiv- oder Holz-Ständer-Bauweise.
König Immobilien GmbH, Herr Jürgen König
Ziegenhainer Str. 13, 34576 Homberg, Deutschland
Tel.: 05681 / 99 29 9; http://www.koenig-immobilien.de
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