Stromverbraucherschutz NAEB: 10 H zu wenig!

EEG-Wahn
Kurzfassung: Abstand von dem Zehnfachen der Flügelspitze zu der nächsten Wohnbebauung genügt nicht. Warum?
Stromverbraucherschutz NAEB: 10 H zu wenig! Vielfältige Schäden durch Windkraftanlagen [1]
[NAEB Stromverbraucherschutz e.V. - 03.04.2016] Die Hauptforderung der Windkraftgegner, die sich als Vernunftkraft zusammengeschlossen haben, ist keine Problemlösung, wie auf www.NAEB.de nachgewiesen.

Deutschlandweit wird gefordert, Windgeneratoren nur noch in einem Abstand von dem Zehnfachen der Flügelspitze zu der nächsten Wohnbebauung aufzustellen. In Bayern ist diese Forderung weitgehend durchgesetzt. In anderen Bundesländern wird sie von den örtlichen Anti-Windkraft-Initiativen, von Vernunftkraft und auch immer häufiger von den Ortsvereinen der CDU, FDP und SPD erhoben. Die Windkraftgegner investieren viel Zeit und auch Geld in ihre Aktionen. Doch sie können nur begrenzten Erfolg haben, solange sie die Wurzel des Übels, die sogenannte Energiewende, gutheißen.

Unbefristet gültiges EEG
Seit dem Jahr 2000 gibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es fordert die bevorzugte Einspeisung von Windstrom, Solarstrom und Biogasstrom in das Netz zu gesetzlich festgelegten Vergütungen über 20 Jahre. Die Vergütungen decken die Erzeugungskosten und zusätzlich eine überdurchschnittliche Rendite. Das Gesetz war darauf angelegt, mit privatem Kapital zu erproben, ob eine Stromversorgung aus regenerativen Energien in Deutschland möglich und sinnvoll ist. Es wurde versäumt, dieses Gesetz zu befristen, um mit ersten Anlagen Erfahrungen zu sammeln. So riefen die hohen, gesetzlich gesicherten Renditen schnell Profiteure auf den Plan. Es kam zu einem Ausbau und Wildwuchs von Wind-, Solar- und Biogasanlagen. Banken rissen sich um die Finanzierung. Viele haben inzwischen mehr als zehn Prozent ihrer Bilanzsumme in solche Ökostromanlagen investiert. Die Pachten für Land zum Aufstellen von Windgeneratoren, zur Erzeugung von Energiepflanzen und zum Montieren von Fotovoltaikzellen stiegen.

Wälder und Naturschutzgebiete wurden und werden nicht mehr geschont. Hausbesitzer, in deren Nachbarschaft Windgeneratoren oder Biogasanlagen errichtet wurden, müssen entschädigungslos einen Wertverlust ihrer Immobilie hinnehmen bis hin zum Totalverlust. Für alle Stromkunden steigt die EEG-Umlage immer weiter, um die hohen Einspeisevergütungen zu bezahlen. Inzwischen ist das EEG viermal novelliert worden. Die fünfte Novelle kommt 2016. Mit jeder Gesetzesänderung wurde es um Ausnahmen für Profiteure erweitert und unübersichtlicher gestaltet. Dazu kommen noch viele Ausführungsverordnungen. Insgesamt existieren über 1.500 Seiten Energiegesetze, die viel Arbeitskraft beim Gesetzgeber, den Behörden und den Stromlieferanten binden.


Probleme mit Windkraftanlagen
Es wird vor allem nun gegen Windstromanlagen Front gemacht. Die bis zu 200 Meter hohen Türme verschandeln die Landschaft. Die rotierenden Flügel werfen ihren irritierenden Schlagschatten weit in die Landschaft. Die Warnlichter für den Flugverkehr stören. Die Anlagen senden Schallwellen und vor allem gesundheitsschädliche Infraschallwellen aus. Die rotierenden riesigen Flügel schreddern Vögel und Fledermäuse.

Die Profiteure sind auf der Gegenseite tätig. Unter dem Deckmantel "Klimaschutz" tun sie alles, um weitere Anlagen aufstellen zu können. Es mehren sich Meldungen über Vergrämung, Abschuss und Vergiftung von seltenen Vögeln, wie Adler, Rotmilan und Singschwäne, die in Nachbarschaft zu geplanten Anlagen brüten. Korruption verbreitet sich immer mehr. Es gibt Sonderrechte für Ratsmitglieder, die über den Bau der Anlagen entscheiden. Entscheidungsträger werden in gut bezahlte Aufsichtsgremien für Windparks aufgenommen oder gar zu Geschäftsführern gemacht. Auf der anderen Seite wird mit wirksam mit kostenträchtigen Prozessen gedroht, wenn die Baugenehmigung versagt wird. Eine korrupte Justiz erlaubt all dies.

Schluss mit der Energiewende!
Diese an die Arbeitsweise der Mafia grenzenden Zustände lassen sich nur verhindern, wenn die Ursachen des Übels, die hohen Einspeisevergütungen, gestrichen werden. Dann müssen sich endlich die Ökostromanlagen im freien Wettbewerb bewähren. Dies war ja auch das ursprüngliche Ziel des EEG. Nach mehr als 20 Erprobungsjahren wird es dazu höchste Zeit.

Die Anti-Windkraft-Initiativen müssen ein Ende der politisch propagierten Energiewende fordern, wenn sie Erfolg haben wollen. Als Nimby (not in my backyard) die Energiewende gutzuheißen und gleichzeitig gegen einen Windpark in der Nachbarschaft zu kämpfen, ist kontraproduktiv. In einem freien Markt wird es mit Sicherheit Energiewenden geben. Die Änderungen richten sich dann an den wirtschaftlichsten und technischen Möglichkeiten aus. Staatliche Reglementierung führt zu unsinnigen Mehrkosten und nicht zu einer Einsparung. Es bleibt die spannende Frage: Werden die Mandatsträger den Mut aufbringen und die Planwirtschaft in der Energieversorgung abschaffen? www.NAEB.tv hat wenig Hoffnung. Zu viele Politiker sind inzwischen Profiteure der Energiepolitik geworden. Es muss wohl erst die große Masse der ausgebeuteten Bevölkerung aufstehen.

Prof. Dr. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz

Bildquelle: Image Bargain Blitz energy-1-2

www.youtube.com/watch?v=IhAJ21btMUo

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NAEB Stromverbraucherschutz e.V. Elektrischer Strom ist nach den Personalkosten von Unternehmen ein ebenfalls großer Kostenbestandteil der deutschen Volkswirtschaft. Das EEG Erneuerbare Energien Gesetz zur Einspeisung erneuerbarer Energien hat die direkten und indirekten Stromkosten wesentlich erhöht. Strom aus Windenergie oder Voltaik ins Stromnetz einzuspeisen, ist physikalisch und wirtschaftlich unsinnig. Die Netzstabilität leidet dramatisch und eine finanzielle Umverteilung auf Kosten von Stromkunden findet zugunsten der Renditen in Windkraft und Voltaik statt. Die NAEB e.V. klärt über die per Gesetz geschaffenen Strukturen auf.
NAEB Stromverbraucherschutz e.V., Herr Heinrich Duepmann
Forststr. 15, 14163 Berlin, Deutschland
Tel.: 05241 70 2908; http://www.NAEB.de
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