07.10.2015 16:05 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Öffentliche Sitzung der Kinderkommission

Kurzfassung: Öffentliche Sitzung der KinderkommissionMittwoch, 14. Oktober 2015, 16 UhrPaul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 200Öffentliches Expertengespräch zum Thema"Frühkindliche Beteiligung"Die Sachverständige: ...
[Deutscher Bundestag - 07.10.2015] Öffentliche Sitzung der Kinderkommission

Mittwoch, 14. Oktober 2015, 16 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 200
Öffentliches Expertengespräch zum Thema
"Frühkindliche Beteiligung"
Die Sachverständige:
- Prof. Dr. Ursula Carle, Universität Bremen, Erziehungs- und Bildungswissenschaften
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter kinderkommission@bundestag.de anzumelden.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!

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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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