Jagdreform Hessen: Neues Bündnis fordert mehr Tierschutz

Bündnis fordert Verbot der Fallenjagd
Kurzfassung: Der Entwurf der neuen Jagdverordnung für Hessen sieht eine Schonzeit für adulte Füchse vor, Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel sollen gar nicht mehr bejagt werden, auch Graugänse nicht und die Jagdzeit für Elstern und Rabenkrähen werden auf 10 Wochen im Jahr beschränkt. Nach Meinung des Bündnis Jagdreform ist das zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber lange nicht ausreichend. Denn für die Jagd auf Beutegreifer und auf Vögel gibt es keinen vernünftigen Grund: die Tiere werden in den seltensten Fällen verwertet.
Jagdreform Hessen: Neues Bündnis fordert mehr Tierschutz Für Jungfüchse soll es nach wie vor keine Schonzeit geben Bild: www.andersfotografiert.com
[Wildtierschutz Deutschland e.V. - 29.09.2015] Wie im Koalitionsvertrag angekündigt hat die schwarz-grüne Landesregierung den Entwurf einer neuen Jagdverordnung vorgelegt, in der unter anderem die Jagd- und Schonzeiten in Hessen neu geregelt werden. Das im Juli dieses Jahres gegründete "Bündnis Jagdreform Hessen" (BJH) unterstützt die Landesregierung in ihrem Bestreben, die hessischen Jagdverordnungen zu reformieren und in einer neuen Jagdverordnung zusammenzufassen. Der aktuell vorgelegte Entwurf geht den Bündnispartnern allerdings nicht weit genug. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung hat das Bündnis in dieser Woche dazu Stellung genommen und an die Landesregierung appelliert, den Tierschutz vor jagdliche Freizeitinteressen zu stellen.

"Wir befürworten die Initiative der grünen Umweltministerin, die Jagdzeiten an wissenschaftliche und ökologischen Erkenntnisse anpassen zu wollen" erklärt Mike Ruckelshaus von TASSO e.V., Mitbegründer des Bündnisses, "Dazu fordern wir eine jagdfreie Zeit von Januar bis September für alle Tiere, eine ganzjährige Schonzeit für Fuchs, Dachs, Waschbär und Co. und das Verbot der Fallenjagd.

Der vorliegende Entwurf einer Jagdverordnung ermöglicht es weiterhin, Tiere Verwertungsgebot (als Nahrungsmittel) und ohne wissenschaftlich belegte ökologische Erfordernis zu töten. Das ist weder im Sinne des Tierschutzgesetzes, noch entspricht es dem heutigen gesellschaftlichen Verständnis im Umgang mit Tieren. Füchse, Marderartige, Waschbären und auch Vögel werden in der Regel nicht verwertet. Auch aus ökologischer oder gar epidemiologischer Sicht gibt es keinen Grund, diese Tiere zu jagen. Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und Praxisbeispiele belegen, dass insbesondere die Jagd auf Beutegreifer nicht zu einer nachhaltigen Bestandsreduzierung führt und entsprechend keine nachhaltige Auswirkung auf den Artenschutz hat.

Darüber hinaus fordert das Bündnis eine allgemeine Jagdruhe von Januar bis September. Eine entsprechende Schonzeitenregelung würde es Wildtieren ermöglichen, ihre Jungtiere ungestört von jagdlichen Störungen aufzuziehen. Im Winter könnten sie ihren Stoffwechsel und den Energieverbrauch an das reduzierte Nahrungsangebot anpassen. Weniger Jagd würde zudem die Scheu der Wildtiere reduzieren (Nationalpark-Effekt). Sie wären damit auch für Wanderer, Spaziergänger und Radfahrer wieder häufiger erlebbar.

Die Organisationen fordern darüber hinaus ein Verbot tierschutzwidriger Jagdpraktiken. Demnach sollten Totschlagfallen, in denen Tiere häufig einen qualvollen Tod finden oder schwere Verletzungen erleiden, gänzlich verboten werden. Auch der Einsatz von Lebendfallen geht mit Stress und Leid für die Tiere einher und sollte nicht für jagdliche Zwecke, sondern nur im begründeten Einzelfall im Rahmen von Naturschutzprojekten erlaubt sein.

Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert und somit als bindendes Gut mit Verfassungsrang anzusehen. Das Bündnis weist daraufhin, dass es dringend einer grundlegenden Novellierung auch des hessischen Landesjagdgesetzes bedarf, um den Anforderungen des Tierschutzgesetzes gerecht zu werden. Tierschutzwidrige Jagdpraktiken, wie beispielsweise die Baujagd, die Beizjagd sowie die Jagdhundeausbildung am lebenden Tier bleiben nach den derzeitigen Plänen in Hessen weiterhin erlaubt.

Laut Koalitionsvertrag soll zumindest die Jagd auf Hunde und Katzen noch in dieser Legislaturperiode einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen und ggf. verboten werden. Baden-Württemberg sowie Nordrhein-Westfalen haben die Jagd auf Hunde und Katzen mit der Einführung der neuen Jagdgesetze bereits weitgehend verboten. Ein Verbot dieses feudalherrschaftlichen Relikts ist auch in Hessen längst überfällig.
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Das Bündnis Jagdreform Hessen (BJH) ist ein Zusammenschluss von neun Tier- und Naturschutzorganisationen:
animal public e.V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
ETN - Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.
Landestierschutzverband Hessen e.V.
Menschen für Tierrechte, Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
PETA Deutschland e.V.
TASSO e.V.
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Weitere Informationen
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Wildtierschutz Deutschland e.V. Wildtierschutz-Deutschland e.V. fordert eine Jagdgesetzgebung, welche sich dem Tier- und Naturschutz unterordnet, die Hobby-Jagd untersagt und die Verantwortung für das Wildtiermanagement - sofern es überhaupt sinnvoll ist - den Naturschutzbehörden zuweist. Der Verein finanziert Wildtierauffangstationen für Füchse, für Igel und für Marder. Der Autor, Lovis Kauertz, ist Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins.

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Wildtierschutz Deutschland e.V., Herr Lovis Kauertz
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