Kunstvoll versichern: Wertgegenstände richtig schützen

Kurzfassung: Kunstvoll versichern: Wertgegenstände richtig schützen- Kunstgegenstände in der Hausratversicherung mitversichert- Nach dem Kauf von Kunst: Versicherungsschutz prüfenAls bekannte Kunstmesse lockt ...
[Gothaer Versicherungsbank - VVaG - 17.04.2015] Kunstvoll versichern: Wertgegenstände richtig schützen

- Kunstgegenstände in der Hausratversicherung mitversichert
- Nach dem Kauf von Kunst: Versicherungsschutz prüfen
Als bekannte Kunstmesse lockt die Art Cologne derzeit wieder Sammler und Liebhaber moderner und zeitgenössischer Kunst nach Köln. Wenn die Bewunderung besitzergreifende Ausmaße annimmt und man das Kunstwerk seiner Wahl erwirbt, gilt es auch zu prüfen, ob das gute Stück zuhause ausreichend geschützt ist.
Es wird nicht immer ein Original von Picasso oder ein echter Richter sein - auch schon eine Investition in junge Kunst oder in Antiquitäten kann den Wert des Hausrats sehr schnell erhöhen. Zwar sind Kunstgegenstände in der einfachen Hausratversicherung gegen die klassischen Gefahren wie Einbruch-Diebstahl, Feuer oder Leitungswasser mitversichert, übersteigt allerdings der neue Versicherungswert aufgrund des Erwerbs der Werke die ursprünglich versicherte Summe, droht die Unterversicherung, die im Schadenfall zu einer geringeren Ersatzleistung führt.
Wahre Werte wichtig: Kunstobjekte in der Hausratversicherung
In der einfachen Hausratversicherung wird der Versicherungswert des Hausrats meist ohne detaillierte Wertbestimmung jedes einzelnen Gegenstands bestimmt. Besonders wertvolle Objekte sollten daher gesondert angegeben werden. Gelten sie als Wertsachen, unterliegen sie oft besonderen Entschädigungsgrenzen, die je nach Versicherung und Produkt variieren. Kunstbesitzer sollten daher prüfen, ob die Entschädigungsgrenzen für sie ausreichend sind - und auch später sollten sie die Veränderung des Marktwerts ihrer Wertsachen regelmäßig kontrollieren und die Police entsprechend nach oben oder unten anpassen. "Denn ist der Wert zu niedrig angesetzt, erhält der Besitzer im Schadenfall vielleicht nur einen Teil des Wiederbeschaffungspreises und hat zu dem ideellen noch den materiellen Verlust", so Petra Schindler, Hausrat-Expertin bei der Gothaer.

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