19.12.2014 11:47 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat

Verwertung getilgter Verurteilungen

Kurzfassung: Verwertung getilgter VerurteilungenDer Bundesrat möchte die Datenbasis für Persönlichkeits-Gutachten in Strafverfahren erweitern. Mit seinem am 19. Dezember 2014 beschlossenen Gesetzentwurf will er ...
[Bundesrat - 19.12.2014] Verwertung getilgter Verurteilungen

Der Bundesrat möchte die Datenbasis für Persönlichkeits-Gutachten in Strafverfahren erweitern. Mit seinem am 19. Dezember 2014 beschlossenen Gesetzentwurf will er durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes klar festlegen, wann ein Sachverständiger bereits getilgte Vorverurteilungen im Gutachten verwerten darf. Dies soll auch in Verfahren zur Fortdauer von Unterbringung oder Sicherungsverwahrung gelten.
Zur Begründung führen die Länder aus, dass die Verwertung bereits getilgter Verurteilungen bei der Gutachtenerstellung in neuen Strafverfahren in besonderen Fällen erforderlich ist. Zu einer Persönlichkeitsanamnese gehöre die Kenntnis aller wesentlichen Einzelheiten aus dem Vorleben.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Weitere Informationen
Bundesrat
Bundesrat Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.Durch den Bundesrat sind die Länder unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt und wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein.Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und indirekt durch Regelungen der Europäischen Union in den Bereich der Länder hinein.So ist der Bundesrat die Bundeskammer der Länder, gleichzeitig aber auch die Länderkammer des Bundes. Bei der engen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern - sie ist viel enger als zum Beispiel in den USA - ist eine solche "Mittlerfunktion" besonders wichtig.Der Bundesrat hat dabei die Belange der Länder zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten.Wer im Bundesrat mitentscheidet, der kann das "Bundesinteresse" nie ohne das "Länderinteresse" und das "Länderinteresse" nie ohne "Bundesinteresse" sehen.Durch das Bundesorgan Bundesrat, das von den Regierungen der Länder gebildet wird, sind die Gliedstaaten also sehr eng in das politische Handeln und Unterlassen des Gesamtstaates einbezogen. Sie sind nicht nur "Befehlsempfänger", sondern sie entscheiden mit.
Bundesrat,
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 01888/9100-0; http://www.bundesrat.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesrat

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
01888/9100-0
Fax:
01888/9100-198
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/118906

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Verwertung getilgter Verurteilungen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Verwertung getilgter Verurteilungen" ist Bundesrat, vertreten durch .