Kapitalmarktrecht: Ansprüche der Anleger durchsetzen

Kapitalmarktrecht: Ansprüche der Anleger durchsetzen
Kurzfassung: Kapitalanlagen halten nicht immer was sie versprechen. Gerade der graue Kapitalmarkt sorgt immer wieder für Negativ-Schlagzeilen. Geschädigte Anleger können sich wehren.
Kapitalmarktrecht: Ansprüche der Anleger durchsetzen GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 01.09.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Kapitalmarktrecht ist noch ein recht junges Rechtsgebiet, das in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Das Kapitalmarktrecht umfasst u.a. die Normen und Grundsätze zur Emission und dem Handel mit Kapitalanlagen. Ein wichtiger Bereich ist dabei der Schutz des Kapitalanlegers. Darüber hinaus kommt es im Kapitalmarktrecht zu Überschneidungen und Berührungen mit dem Bankrecht, Aktienrecht, Wertpapierrecht oder Börsenrecht.

Wie sehr der Schutz der Anleger nötig ist, haben viele Fälle in den vergangenen Jahren gezeigt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die Insolvenzen der Prokon Regenerative Energien GmbH oder der Infinus-Gruppe. Betroffen sind etliche Anleger, denen in der Gesamtheit millionenschwere Verluste drohen. Aber auch viele Fonds geraten in Schwierigkeiten oder Anleihen können nicht zurückgezahlt werden. Am Ende muss immer der Anleger einen Teil der Zeche zahlen.

Daher hat der Gesetzgeber hohe Maßstäbe an die Anlageberatung gestellt. So müssen die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Kapitalanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. Ein Beispiel: Ein ausdrücklich auf Sicherheit bedachter Anleger, der eine Altersvorsorge aufbauen möchte, ist mit einer hoch spekulativen Geldanlage falsch beraten.

Außerdem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anleger nicht nur über die Risiken, sondern auch über die Vermittlungsprovisionen der Bank aufgeklärt werden müssen. Denn nur wenn der Anleger das Provisionsinteresse kennt, kann er objektiv entscheiden, ob er in die Kapitalanlage investieren möchte. Schadensersatzansprüche können auch aus Prospekthaftung entstehen, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig oder falsch sind und dadurch ein falsches Bild von der Kapitalanlage vermitteln.

Betroffene Anleger können auf dem Rechtsweg ihr Geld oft noch retten. Bei Falschberatung, Sittenwidrigkeit oder Kapitalanlagebetrug können beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Zur Durchsetzung der Forderungen können sich geschädigte Anleger an im Kapitalmarktrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

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