Girocard-Gebühren ab 01. November 2014 für Händler verhandelbar

Festgelegtes Electronic-Cash-Entgelt zukünftig abgeschafft
Kurzfassung: Ab 01.11.2014 wird der aktuell vorgeschriebene Regelsatz von 0,3 Prozent, mindestens aber 0,08 Euro des Kartenumsatzes bei EC-Cash-Zahlungen ersetzt durch individuell verhandelte EC-Cash-Gebühren. Issuer- sowie Händlerkonzentratoren schließen sich zusammen, um bestmögliche Konditionen auszuhandeln.
[Alec Terminals GmbH - 29.08.2014] Die bisherige Pflicht der Händler, einen Regelsatz von 0,3 Prozent, mindestens aber 0,08 Euro des Kartenumsatzes bei einer Electronic-Cash-Transaktion an die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) abzuführen, ist ab dem 01. November 2014 hinfällig. Diese Gebühr wird vom Bundeskartellamt als wettbewerbswidrig angesehen, da bisher nur eine geringe Anzahl großer Handelsunternehmen das Privileg besaß, mit Banken Sonderkonditionen zu vereinbaren. Auch Kunden der ALEC Terminals GmbH können von dieser Änderung profitieren, da das Unternehmen einem sogenannten Händlerkonzentrator angeschlossen ist und somit die Möglichkeit besteht, über diesen gute Konditionen zu erreichen.

Zusammenschluss von Händlern zu Konzentratoren

Da es eine Schwierigkeit für kleinere Händler darstellt, aufgrund des geringen Transaktionsvolumens gute Konditionen auszuhandeln, schließen sich diese nun zu Händlerkonzentratoren zusammen. Auch ALEC Terminals ist als kaufmännischer Dienstleister dem Händlerkonzentrator seines technischen Netzbetreibers angeschlossen. Dieser verfolgt die Ziele, die EC-Cash-Gebühren zu optimieren, eine große Verhandlungsmasse mittels angeschlossener Händler zu erreichen und gute Konditionen auszuhandeln. Eine genaue Betrachtung des aktuellen Electronic-Cash-Anbieters ist daher für Händler sehr sinnvoll - ggfs. auch ein Anbieterwechsel.

Banken bilden Issuer-Konzentratoren

Da es in Deutschland eine Vielzahl an Instituten gibt, die EC-Karten herausgeben, wäre der Aufwand sehr groß, mit jedem einzelnen in Verhandlung zu treten. Denn nach dem Beschluss des Bundeskartellamtes sind alle Händler verpflichtet, mit jeder kartenausgebenden Bank (Issuer), eine bilaterale Vereinbarung über die EC-Cash-Gebühren vorzuweisen. Daher wurden hier ebenfalls Konzentratoren gebildet - die sogenannten Issuerkonzentratoren. Entgeltkonditionen können also nun zwischen Issuer- und Händlerkonzentratoren verhandelt werden.
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Die ALEC Terminals GmbH mit Sitz in Hamburg bietet eine große Auswahl an mobilen und stationären EC-Kartenlesegeräten zum Kauf oder zur Miete. Stationäre EC-Kartenlesegeräte wie das iCT220 und das H5000 dienen Zahlungen direkt am Point-of-Sale. Ein mobiles EC-Kartenlesegerät wie das VX680 GPRS bietet besondere Flexibilität. Alle EC-Geräte verfügen über hochwertige Displays und sind mit Chipkarten- und Magnetstreifenleser ausgestattet.
Alec Terminals GmbH, Herr Thomas Pinski
Papenreye 16, 22453 Hamburg, Deutschland
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