DFH Beteiligungsangebot 79: MS Neele und MS Marie vor der Insolvenz

DFH Beteiligungsangebot 79: MS Neele und MS Marie vor der Insolvenz
Kurzfassung: Das Amtsgericht Stuttgart hat das Vermögen der Schiffsgesellschaften MS Neele und MS Marie unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt.
DFH Beteiligungsangebot 79: MS Neele und MS Marie vor der Insolvenz GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 24.06.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Deutsche Fonds Holding (DFH) hatte den Schiffsfonds DFH Beteiligungsangebot 79 im Jahr 2006 platziert. Der Fonds investierte in die Mehrzweckfrachter MS Neele (ehemals MS Beluga Nomination) und MS Marie (ehemals MS Beluga Navigation). Nun wurde nach Angaben des "fondstelegramms" das Vermögen der Schiffsgesellschaften unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt. Im Falle einer Insolvenz droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes.

Schiffsfonds befinden sich schon seit längerer Zeit in einer Krise. Aufgebaute Überkapazitäten führten zu niedrigen Charterraten. Dennoch wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß immer wieder als sehr sichere und renditestarke Kapitalanlagen beworben. Tatsächlich sind Schiffsfonds allerdings einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Neben meist langen Laufzeiten und der erschwerten Handelbarkeit der Fondsanteile gehört auch das Risiko des Totalverlusts dazu. Diese Risiken wurden in den Anlageberatungsgesprächen allerdings oft genug verschwiegen.

Von einer ordnungsgemäßen Anlageberatung wird jedoch erwartet, dass sie auch eine umfassende Risikoaufklärung umfasst. Denn es gilt auch der Grundsatz, dass die Kapitalanlage zum Anlegerprofil passen muss. Für einen sicherheitsorientierten Anleger ist daher eine Anlage mit Totalverlustrisiko in der Regel nicht geeignet,

Darüber hinaus müssen die Banken nach Rechtsprechung des BGH auch über Provisionen, die sie für die Vermittlung der Anteile erhalten, informieren. Diese so genannten Kick-Back-Zahlungen können Rückschlüsse auf das Provisionsinteresse der Banken darlegen und möglicherweise hätte sich der Kunde bei Kenntnis der Provisionen gegen einen Kauf entschieden.

Wurden die Anleger nicht über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition oder über die Provisionszahlungen an die Bank aufgeklärt, liegt eine Fehlberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser prüft, ob eine Fehlberatung vorliegt und leitet dann dementsprechend die notwendigen Schritte ein.

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