Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut: Wichtige Termine verschoben

Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut: Wichtige Termine verschoben
Kurzfassung: Das Insolvenzverfahren über die "blaue Infinus" wird sich hinziehen. Wichtige Termine wie die Frist zur Anforderung der Insolvenzforderungen wurden verschoben.
Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut: Wichtige Termine verschoben GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.06.2014] Der Insolvenzverwalter der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) rechnet mit einer ungeheuren Masse an Forderungen zur Insolvenztabelle. Von rund 70.000 Gläubigern geht der Insolvenzverwalter derzeit aus. Aufgrund dieser Menge hat das Amtsgericht Dresden nun einige wichtige Termine nach hinten verschoben.

Die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen wurde bis zum 7. November 2014 verlängert. Daher wurde der Berichtstermin vom 8. Juli 2014 auf den 14. Januar 2015 verschoben. Der Stichtag für die Prüfungen der Insolvenzforderungen ist nun der 2. März 2014. Um die Forderungen möglichst schnell zu bearbeiten, sollen bis Ende August 2014 elektronisch lesbare Unterlagen zur Forderungsanmeldung versendet werden.

Die Infinus AG FDI fungierte als Vertriebsgesellschaft und Haftungsdach für die rund 800 vertraglich gebundenen Vermittler der unterschiedlichen Kapitalanlagen. Die "blaue Infinus" vertrieb die Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen der Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG, die alle zum insolventen FuBus-Konzern gehören.

Gegen führende Manager der FuBus-Gruppe wird derzeit wegen des Verdachts auf Betrug, Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung ermittelt. Der Insolvenzverwalter hatte bereits mitgeteilt, dass davon auszugehen ist, dass die Infinus AG FDI auf Schadensersatz haftet, wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten.

Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:

Angesichts der großen Zahl an Forderungen können die Gläubiger aber wohl kaum mit einer hohen Quote im Insolvenzverfahren rechnen. Zumal einige Forderungen auch noch nachrangig behandelt werden. Daher sollten die Anleger nicht nur ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden, sondern auch ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. In Betracht kommen auch Ansprüche aus Prospekthaftung.

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