BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei privaten Kreditverträgen für unwirksam

BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei privaten Kreditverträgen für unwirksam
Kurzfassung: In zwei aktuellen Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Bearbeitungsgebühren in privaten Kreditverträgen für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).
BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei privaten Kreditverträgen für unwirksam GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.05.2014] Der BGH hatte am 13. Mai 2014 in zwei parallelen Fällen zu den Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkreditverträgen zu entscheiden und erklärte sie in beiden Fällen für unzulässig. Nach Ansicht der Karlsruher Richter dürfen die Geldinstitute keine Bearbeitungsgebühren erheben, da sie bei der Kreditvergabe in ihrem eigenen Geschäftsinteresse handeln. Mit der Erhebung der Bearbeitungsgebühren würden die Banken Kosten für Tätigkeiten, die in diesem eigenen Interesse geschehen, auf die Kunden abwälzen. Laut Gesetz dürften die Geldinstitute aber nur Zinsen für die Kredite verlangen.

Zu beachten ist, dass sich der BGH in seinen Urteilen auf vorgefertigte Klauseln zu Bearbeitungsgebühren bezieht und nicht auf zusätzliche individuelle Vereinbarungen zwischen der Bank und ihrem Kunden.

Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:

Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH könnten etliche Kunden profitieren, die zu Unrecht Bearbeitungsgebühren für ihre Kredite gezahlt haben und diese nun zurückverlangen können. Die BGH-Rechtsprechung lässt sich mindestens auf Verträge anwenden, die seit 2011 geschlossen wurden. Möglicherweise greift sie aber auch bei älteren Verträgen. Allerdings könnten sich die Banken bei Kreditverträgen, die schon vor 2011 abgeschlossen wurden, auf Verjährung berufen. Eine Entscheidung des BGH zu diesen älteren Fällen wird noch erwartet.

Bislang war die Rechtmäßigkeit der Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen umstritten, obwohl viele Gerichte bereits zu Gunsten der Verbraucher entschieden haben. Der Bundesgerichtshof hat nun durch die aktuellen Urteile für Klarheit gesorgt, so dass die betroffenen Kreditnehmer die erhobene Bearbeitungsgebühr von ihrer Bank zurückverlangen können. Das gilt auch für Kreditverträge, die bereits wieder abgezahlt sind. Allerdings ist auch hier die Verjährungsfrist zu beachten.

Zur Durchsetzung der Ansprüche können sich betroffene Kreditnehmer an einen im Bankrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die entsprechenden Schritte einleiten kann.

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