Accessio AG: Schadensersatzansprüche gegen DAB Bank

Accessio AG: Schadensersatzansprüche gegen DAB Bank
Kurzfassung: Anleger, die in Finanzprodukte der Accessio AG (früher Driver & Bengsch) investiert haben, haben viel Geld verloren. Schadensersatzansprüche können sich möglicherweise gegen die DAB Bank richten.
Accessio AG: Schadensersatzansprüche gegen DAB Bank GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.04.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Rund 40.000 Anleger sollen mit Finanzprodukten der Accessio AG, ehemals Driver & Bengsch) viel Geld verloren haben. Der Gesamtschaden soll sich auf mehr als 300 Millionen Euro belaufen. Nach der Insolvenz der Accessio AG können sich die Schadensersatzansprüche möglicherweise gegen die DAB Bank richten. Laut einer BGH-Entscheidung vom 19. März 2013 (Az.: XI ZR 431/11) sei es nicht auszuschließen, dass die Direktbank ihre Warnpflicht gegenüber den Anlegern verletzt und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht habe.

Ein Rückblick: Die Accessio AG lockte ihre Kunden mit überdurchschnittlich hohen Zinsen bei Tagesgeldkonten. Nach Ablauf der Zinsbindung wurden die Anleger zumeist telefonisch aufgefordert, ihr Geld in andere Finanzprodukte, zumeist hochriskante Genussscheine oder Anleihen, der Accessio AG bzw. ihrer Tochterfirmen zu investieren. Sowohl das Tagesgeldkonten als auch die Depotkonten für die Wertpapiergeschäfte waren überwiegend bei der DAB Bank. Offenbar wurden die Anleger weder über die Risiken noch über Innenprovisionen aufgeklärt und verloren einen Großteil ihres investierten Geldes.

Nach der Insolvenz der Accessio AG und der meisten anderen beteiligten Firmen, können sich Schadensersatzansprüche jetzt gegen die DAB Bank richten. Diese will zwar lediglich die Infrastruktur für die Accessio-Geschäfte zur Verfügung gestellt haben, könnte aber dennoch ihre Pflichten verletzt haben. Denn auch wenn sie keinen Anlageberatungsvertrag mit den Anlegern geschlossen habe, hat sie möglicherweise gegen eine Nebenpflicht verstoßen. Der BGH stellte fest, dass die DAB Bank verpflichtet gewesen wäre, die Anleger zu warnen, wenn sie von der offensichtlichen Falschberatung der Anleger gewusst habe oder zumindest massive Verdachtsmomente vorlagen, die objektiv evident sind und von der Bank quasi ignoriert wurden.

Dieses Verhalten der Bank kann nach Ansicht des BGH den Anspruch auf Schadensersatz auszulösen. Um dies prüfen zu lassen, können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der auch die entsprechenden Schritte einleiten kann.

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